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Wer gilt als Schwerbehindert?
Schwerbehindert sind Personen
* mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
* sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz rechtmäßig im Bundesgebiet haben.
Die Schwerbehinderteneigenschaft wird kraft Gesetzes, d. h. bereits mit dem Eintritt der Behinderung erworben.
Es ist ebenfalls möglich, Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50%, aber wenigstens 30% den Status eines Schwerbehinderten zu zuerkennen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Die Gleichstellung erfolgt durch die für den Wohnort zuständige Arbeitsagentur . Den Antrag müssen Sie unmittelbar bei der Arbeitsagentur unter Vorlage des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes oder des sonstigen Bescheides über die Höhe eines GdB stellen. Die Gleichstellung wird mit dem Tag des Eingangs des Antrages wirksam.
Nutzen Sie bitte unser kostenloses externes Forum .Wir helfen Ihnen gerne weiter.
FORUM
Unsere Mitglieder sind oft Experten in Sachen Merkzeichen, Rente,Pflegestufen,Kündigungsschutz,Steuervorteile und Freifahrten.Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung beim Versorgungsamt oder bei einem Widerspruch gegen den Bescheid.
Sie profitieren von unseren Erfahrungen seit über 10 Jahren als Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter.
Quelle: GKV-Spitzenverband
| Realisierung:
www.krankenkassenratgeber.de
Quelle:
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* mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
* sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz rechtmäßig im Bundesgebiet haben.
Die Schwerbehinderteneigenschaft wird kraft Gesetzes, d. h. bereits mit dem Eintritt der Behinderung erworben.
Es ist ebenfalls möglich, Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50%, aber wenigstens 30% den Status eines Schwerbehinderten zu zuerkennen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Die Gleichstellung erfolgt durch die für den Wohnort zuständige Arbeitsagentur . Den Antrag müssen Sie unmittelbar bei der Arbeitsagentur unter Vorlage des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes oder des sonstigen Bescheides über die Höhe eines GdB stellen. Die Gleichstellung wird mit dem Tag des Eingangs des Antrages wirksam.
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